Bis zum 31.10.2022 muss beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Die Einreichung muss per elektronischer Übermittlung erfolgen.
Wer muss die Erklärung einreichen?
Jeder Grundstückseigentümer muss bis zu dem oben genannten Termin eine Erklärung eingereicht haben.
Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung der Erklärung?
Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und richtet sich nach der Höhe des Grundbesitzwerts. Eine pauschale Honorarhöhe kann man somit nicht seriös nennen. Beispielhaft berechnen wir für eine Immobilie mit einem Wert von 500.000 EUR:
Tätigkeit Gebühr
Feststellungs- 1.220,40 EUR
erklärung
Prüfung von 100,00 EUR
drei Bescheiden
Gebühren und 40,00 EUR
Auslagen
Nettorechnungsbetrag 1.360,40 EUR
19 % USt 258,48 EUR
Bruttorechnungsbetrag 1.618,88 EUR
Wir berechnen unsere Gebühr mit 8/20 unter dem Mittelsatz von 9,5/20.
Was muss ich dafür tun?
Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an unter 0151 28 11 93 53 oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten mit dem Hinweis "Grundsteuerwerterklärung 2022" und einer unserer Experten meldet sich bei Ihnen.
KONTAKT
030 / 23 58 08 54
steuern@kaseletzky.de
Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin
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Geschlossen
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