Grundsteuerwerterklärung

Grundsteuerwerterklärung 2022



Bis zum 31.10.2022 muss beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Die Einreichung muss per elektronischer Übermittlung erfolgen.


Wer muss die Erklärung einreichen?


Jeder Grundstückseigentümer muss bis zu dem oben genannten Termin eine Erklärung eingereicht haben.


Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung der Erklärung?


Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und richtet sich nach der Höhe des Grundbesitzwerts. Eine pauschale Honorarhöhe kann man somit nicht seriös nennen. Beispielhaft berechnen wir für eine Immobilie mit einem Wert von 500.000 EUR:


Tätigkeit                                 Gebühr


Feststellungs-                          1.220,40 EUR

erklärung


Prüfung von                                100,00 EUR

drei Bescheiden


Gebühren und                             40,00 EUR

Auslagen


Nettorechnungsbetrag          1.360,40 EUR

19 % USt                                       258,48 EUR

Bruttorechnungsbetrag         1.618,88 EUR


Wir berechnen unsere Gebühr mit 8/20 unter dem Mittelsatz von 9,5/20.


Was muss ich dafür tun?


Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an unter 0151 28 11 93 53 oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten mit dem Hinweis "Grundsteuerwerterklärung 2022" und einer unserer Experten meldet sich bei Ihnen.

KONTAKT

030 / 23 58 08 54

steuern@kaseletzky.de

Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin

Mo - Fr
-
Sa - So
Geschlossen

Share by:
google-site-verification=OpW5-ceVbRgLPbKRIFhoqFN4SltQrMJg4kN5SyJancI